Im Juni 2007 trat die Verordnung EC 19007/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft.
Wir möchten Sie auf dieser Seite über die Aktivitäten in unserem Unternehmen zur Sicherstellung der Konformität unserer Produkte mit den gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend REACH informieren:
Bei den von uns vertriebenen Produkte handelt es sich im Sinne von REACH um sogenannte "Erzeugnisse".
Die in diesen Erzeugnissen beinhalteten Stoffe werden NICHT absichtlich freigesetzt.
Demnach betreffen unsere Produkte lediglich Informationspflichten nach Artikel 33 der Verordnung.
Entsprechend sind wir verpflichtet Ihnen anzuzeigen, wenn unsere Erzeugnisse einen SVHC Stoff entsprechend der Kandidatenliste in einer Konzentration von >0,1% enthalten.
In diesem Fall werden wir Sie ab dem 01.01.2009 auf jedem Lieferschein informieren, sollte in einem unserer an Sie gelieferten Produkte ein SVHC Stoff gemäß der Kandidatenliste mit einer Konzentration von >0,1% enthalten sein.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an unseren Leiter Qualitätssicherung Herrn Matthias Jansch oder an Herrn Philipp Wagner wenden.